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Teilnahmebedingungen / telc Prüfungen

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
1.1 Der Kursteilnehmer muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und IBZ gGmbH zu vereinbaren sind.
1.2 Die schriftliche und mündliche Prüfung wird in der Stadt Essen sein und die Schüler werden 1 Woche vor der Prüfung über den Prüfungsort unterrichtet.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Die telc gGmbH Prüfung beträgt: telc C1 HS: 178,00 €, telc B2: 165,00 €. Mit der Online Anmeldung erfolgt eine Zahlungsaufforderung per Mail. Erst wenn die Zahlung erfolgt, ist die Anmeldung zur telc Prüfung verbindlich für den Schüler.
2.2 Sämtliche mit der Zahlung des Kursbeitrages anfallende Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer.
2.3 Prüfungsgebühren für nicht in Anspruch genommene telc Prüfungen oder Kurs werden nicht erstattet.
2.4 Wird vom Prüfling eine Veränderung der in der Anmeldung erfassten Daten veranlasst und dadurch Verwaltungsaufwand verursacht, so ist die erste Änderung kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird ein Kostenbeitrag von 50,00 € fällig. Diese Änderungsgebühr wird für alle gebuchten Kurse und Prüfungen nur einmalig erhoben.
2.5 Das IBZ gGmbH behält sich vor, bei zu geringer Teilnahmezahl Prüfungen oder Kurse ausfallen zu lassen.

3. Rücktritt
3.1 Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs bei IBZ gGmbH wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle bei IBZ gGmbH gebuchten Kurse und Prüfungen. Die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall nur einmalig erhoben.
3.2 Tritt ein telc Prüfling bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der telc Prüfung aller Stufen (A1 bis C1) zurück, behält IBZ gGmbH eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € ein.
Tritt ein telc Prüfling später als zwei Wochen vor der telc Prüfung von dem Vertrag zurück, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Prüfungsgebühr.
Bricht ein telc Prüflinge die Prüfung ab, hat er keinen Anspruch auf die Prüfungsgebühr.
3.3 Wenn ein Prüfling eine Anmelde bzw. eine Teilnahmebestätigung als Dokument von uns erhalten hat und anschließend sich vom Kurs abmeldet oder kündigt, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des geleisteten Prüfungsgebühr.

4. Pflichten des Kursteilnehmers
4.1 Der Kursteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. IBZ gGmbH setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die telc Prüfung voraus.
4.2 Der Prüfling ist verpflichtet, die bei IBZ gGmbH geltende Prüfungs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht. Stellt IBZ gGmbH nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändert der Betreffende sein Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, kann er von der Prüfung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

5. Haftung
5.1 IBZ gGmbH haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.
5.2 Der Prüfling haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden.

6. Datenschutz
Der Prüfling willigt ein, dass seine Daten (z.B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -Ort) von IBZ gGmbH elektronisch erfasst werden. IBZ gGmbH verpflichtet sich, von diesen Daten keinen vertragswidrigen Gebrauch zu machen.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Quelle: https://www.e-recht24.de

7. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Essen.

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