Teilnahmebedingungen
1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Der Kursteilnehmer muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und IBZ gGmbH zu vereinbaren sind.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Jede Kursstufe beim IBZ gGmbH umfasst 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Höhe des Kursbeitrages ist pro Kurs 549,00 €. Sie werden mit der Anmeldung fällig. Zur Anmeldung ist eine Kopie des Ausweises bzw. Passes vorzulegen. Mit der Anmeldung muss der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von 300,- Euro leisten, wenn der/die Teilnehmer/in sich zur Zeit der Anmeldung in Deutschland befinden. Der Restbeitrag in Höhe von 249,00- Euro muss bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn überwiesen werden. Ratenzahlung des Restbeitrages, 249,00- Euro in Absprache mit IBZ-Büro ist grundsätzlich möglich. Für die Teilnehmer, die sich zur Zeit der Anmeldung im Ausland befinden, gelten andere Bedingungen.
2.2 Sämtliche mit der Zahlung des Kursbeitrages anfallende Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer.
2.3 Kursbeträge für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.
2.4 Für Anmeldungen aus dem Ausland (EU- Staaten ausgenommen) werden für die Erstellung der nötigen Dokumente 150,00 € Bearbeitungsgebühr verlangt.
2.5 Wenn aber ein Kursteilnehmer eine Anmelde bzw. eine Teilnahmebestätig in Form als Dokument ausgestellt bekommen möchte, muss der Kursbeitrag in Höhe 549,00 € im Voraus voll bezahlt werden.
3. Vertrag
3.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Sprachkurs kommt mit der Bestätigung durch IBZ gGmbH zustande.
3.2 Diese Bestätigung wird von IBZ gGmbH nach Eingang des Anmeldeformulars des Teilnehmers und des Kursbeitrages auf dem Konto von IBZ gGmbH übersandt.
3.3 Jeder externer Teilnehmer muss einen obligatorischen Einstufungstest an einem vom IBZ eingesetzten Termin ablegen. Tritt ein Kursteilnehmer nach der Bekanntgabe des Testes von dem Vertrag zurück, so gelten die unter §4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.
3.4 Wird vom Kursteilnehmer eine Veränderung der im Vertrag erfassten Daten veranlasst und dadurch Verwaltungsaufwand verursacht, so ist die erste Änderung kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird ein Kostenbeitrag von 50,00 € fällig. Diese Änderungsgebühr wird für alle gebuchten Kurse nur einmalig erhoben.
3.5 Das IBZ gGmbH behält sich vor, bei zu geringer Teilnahmezahl Kurse ausfallen zu lassen oder Kurse der gleichen Stufe zusammenzulegen oder den Kursstart auf nächsten Termin zu verschieben.
3.6 Online-Unterricht: Der Schüler ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und eines Online Unterrichts an den jeweiligen Kursdozenten weitergeleitet werden kann. Ohne die Einwilligung des Schülers und ohne die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Lehrer ist der Online Unterricht technisch und rechtlich nicht möglich. Der Online Unterricht findet nur dann statt, wenn der Präsenzunterricht vor Ort wegen behördlichen Erlasse, Pandemie oder Krankheiten nicht möglich ist.
4. Rücktritt
4.1 Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs bei IBZ gGmbH wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle bei IBZ gGmbH gebuchten Kurse. Die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall nur einmalig erhoben.
4.2 Tritt ein Kursteilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sprachausbildung zurück, behält IBZ gGmbH eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € ein.
4.3 Tritt ein Kursteilnehmer später als zwei Wochen vor dem Kursbeginn des ersten gebuchten Kurses von dem Vertrag zurück, hat er nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages, wenn der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall wird von IBZ gGmbH eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € einbehalten.
4.4 Tritt ein Kursteilnehmer nach Kursbeginn von dem Vertrag zurück, ohne dass er sich eingeschrieben hat, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages, es sei denn, es liegen nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe, wie z. B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie oder Nichterteilung des Einreisevisums vor. Diese sind innerhalb von vier Wochen nach Beginn des ersten gebuchten Kurses geltend zu machen. In diesem Fall zahlt IBZ gGmbH den Kursbeitrag – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – zurück. Möchte ein Kursteilnehmer den Kurs aus den o. g. schwerwiegenden Gründen verschieben, so muss IBZ gGmbH spätestens zwei Wochen nach Beginn des ersten von ihm gebuchten Kurses davon Kenntnis haben.
4.5 Wenn aber ein Kursteilnehmer eine Anmelde bzw. eine Teilnahmebestätigung als Dokument von uns erhalten hat und anschließend sich vom Kurs abmeldet oder kündigt, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des geleisteten Kursbeitrages.
4.6 Im Falle eines Rücktritts von der telc C1-Hochschule Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 100,- Euro Fällig.
5. Abbruch
5.1 Wird der laufende Kurs ohne nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. Für nachfolgend gebuchte Kurse gelten die unter §4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.
5.2 Können schwerwiegende persönliche Gründe für einen Abbruch nach Kursbeginn geltend gemacht werden, zahlt IBZ gGmbH den Kursbeitrag – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – anteilig zurück. Der schriftliche Antrag auf anteilige Rückzahlung des Kursbeitrages muss unter Angabe der Gründe bis zum Ende des Kurses vorliegen. Der Abbruch gilt, soweit nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle gebuchten Kurse.
6. Anreise
6.1 Als Kursbeginn gilt der Tag der offiziellen Einschreibung. Jede Verspätung ist IBZ gGmbH sofort anzuzeigen.
7. Kurseinteilung
7.1 Die vorläufige Zuweisung zu einem Kurs erfolgt nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Der Nachweis der für den unmittelbaren Eintritt in einen Kurs notwendigen Sprachkenntnisse obliegt dem Teilnehmer. IBZ gGmbH behält sich eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse vor.
7.2 Die endgültige Einstufung erfolgt nach Überprüfung der Vorkenntnisse durch IBZ gGmbH Als direkte Zugangsvoraussetzung werden das IBZ – Zertifikat der vorausgehenden Niveaustufe anerkannt.
7.3 Ergibt sich aufgrund des Einstufungstests ein von der vorläufigen Einstufung abweichendes Ergebnis, so wird dem Kursteilnehmer ein Platz in einem anderen, seinem Leistungsniveau entsprechenden Kurs zugewiesen.
8. Pflichten des Kursteilnehmers
8.1 Der Kursteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. IBZ gGmbH setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Kursdauer voraus.
8.2 Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. IBZ gGmbH übernimmt keine Haftung in diesem Bereich.
8.3 Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die bei IBZ gGmbH geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht. Stellt IBZ gGmbH nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändert der Betreffende sein Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, kann er von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
9. Haftung
9.1 IBZ gGmbH haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.
9.2 Der Kursteilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden.
10. Datenschutz
Der Kursteilnehmer willigt ein, dass seine Daten (z.B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) von IBZ gGmbH elektronisch erfasst werden. IBZ gGmbH verpflichtet sich, von diesen Daten keinen vertragswidrigen Gebrauch zu machen.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Quelle: https://www.e-recht24.de
11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Essen.