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DSH-Prüfungstermine an der Universität Duisburg-Essen

(Änderungen Vorbehalten)

Voraussichtliche Termine 2025

DSH-Termine 2025

Ablauf

März

Juni

September

Dezember

Anmeldung

19.02.2025*

28.05.2025*

27.08.2025*

19.11.2025*

Schriftliche Prüfung

08.03.2025

12.06.2025

13.09.2025

06.12.2025

Mündliche Prüfung

21.03./22.03.2025

27.06./28.06.2025

26.09./27.09.2025

19.12./20.12.2025

Zeugnisausgabe

25.03.2025**

02.07.2025**

30.09.2025**

22.12.2025**

* Der Anmeldezeitraum dauert jeweils 10:00 – 15:00 Uhr (durchgehend).
** Die Zeugnisausgabe findet jeweils von 11:00 – 12:00 Uhr statt und das Zeugnis wird ausschließlich gegen Vorlage des Originalausweises herausgegeben.

Bitte beachten:
> Der Termin zur mündlichen Prüfung ist nicht frei auszahlbar.
> Die individuellen Termine für die mündliche Prüfung werden über eine Software automatisch vergeben.
> Eine Verschiebung bzw. Verlegung der Prüfungstermine ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Auf der Universitätsseite:
https://www.uni-due.de/dsh-info/pruefungsterminedsh.php …
qrcode_www.uni-due.de

 
 

Voraussichtliche Termine 2026

DSH-Termine 2026

Ablauf

März

Juni

September

Dezember

Anmeldung

18.02.2026*

20.05.2026*

19.08.2026*

18.11.2026*

Schriftliche Prüfung

07.03.2026

06.06.2026

05.09.2026

05.12.2026

Mündliche Prüfung

20.03./21.03.2026

19.06./20.06.2026

18.09./19.09.2026

11.12./12.12.2026

Zeugnisausgabe

23.03.2026**

22.06.2026**

21.09.2026**

14.12.2026**

* Der Anmeldezeitraum dauert jeweils 10:00 – 15:00 Uhr (durchgehend).
** Die Zeugnisausgabe findet jeweils von 11:00 – 12:00 Uhr statt und das Zeugnis wird ausschließlich gegen Vorlage des Originalausweises herausgegeben.

Bitte beachten:
> Der Termin zur mündlichen Prüfung ist nicht frei auszahlbar.
> Die individuellen Termine für die mündliche Prüfung werden über eine Software automatisch vergeben.
> Eine Verschiebung bzw. Verlegung der Prüfungstermine ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Auf der Universitätsseite:
https://www.uni-due.de/dsh-info/pruefungsterminedsh.php …
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DSH-Prüfung

Was ist die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)?
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse ausländischer Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern mit deutschem Pass abzulegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss vorzuweisen haben.
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH ist an vielen Hochschulen die Zulassung zu einem Fachstudium oder zum Sprachkurs, daneben existieren aber zunehmend „offene“ DSH-Prüfungen, die auch für hochschulexterne Studienbewerber geöffnet sind, die (noch) keine Zulassung vorweisen können.
Die DSH wird an vielen Hochschulen kostenpflichtig angeboten, wobei sich der Preis zwischen 40,- und 150,- € bewegt. An einigen Standorten darf die Prüfung maximal zweimal wiederholt werden, zwischen einer nicht bestandenen Prüfung und einer Wiederholung müssen mindestens drei Monate liegen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen. An anderen Standorten kann die Prüfung ohne Restriktion wiederholt werden.

 
Aufbau der DSH

Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung. Die schriftlichen Teilprüfungen finden vor der mündlichen statt. Zum Bestehen der Gesamtprüfung müssen beide Teilprüfungen bestanden werden, das Gesamtergebnis wird jedoch nicht gemittelt. Zum Erreichen der in der Regel angestrebten Niveaustufe DSH-2 müssen z. B. beide Prüfungsteile mit mindestens dem Ergebnis DSH-2 bestanden werden, Prüfungsteilnehmer, die in der schriftlichen Teilprüfung zwar DSH-3 erreicht haben, die mündliche Teilprüfung jedoch nur mit DSH-1 abschließen, erreichen auch im Gesamtergebnis nur die Niveaustufe DSH-1.
Die Bestehensgrenze für jede Teilprüfung liegt bei 57 %, zwischen 67 % und 81 % wird die Niveaustufe DSH-2 angesetzt, ab 82 % DSH-3.
Zur Bearbeitung der schriftlichen Teilprüfung darf in der Regel ein einsprachiges Wörterbuch benutzt werden. Sie dauert drei bis vier Zeitstunden und umfasst folgende Aufgabenbereiche:
  1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
  2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes
  3. Vorgabenorientierte Textproduktion
  4. Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen
Die vier Aufgabenbereiche können auch kombiniert werden. Es müssen aber alle vier Aufgabenbereiche geprüft werden.

 
Hörtext

Im Aufgabenbereich „Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes“ sollen die Bewerber zeigen, dass sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Verständnis folgen können sowie sinnvoll Notizen dazu anfertigen können.
Der Hörtext ist 50 bis 100 Zeilen lang. Vor der Präsentation wird über den thematischen Zusammenhang informiert. Der Text wird dann meistens zweimal vorgelesen. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Vor dem letzten Vortrag werden Aufgaben gestellt:
  1. Beantwortung von Fragen
  2. Wiedergabe oder Zusammenfassung des Textes
Bei der Bewertung werden inhaltliche Aspekte stärker berücksichtigt als die sprachliche Korrektheit.

 
Niveaustufen

Das Ergebnis der DSH wird in drei Niveaustufen angegeben (DSH-1 bis DSH-3), die in etwa den Stufen B2 bis C2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) entsprechen und in Zulassungsverfahren analog zu den Niveaustufen TDN-3 bis TDN-5 des TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) gewertet werden.
Beim Niveau DSH-1 kann die Immatrikulation an den Besuch weiterer Sprachkurse und eine erneute Prüfung gekoppelt sein, sie reicht ohne weitere Auflagen üblicherweise nur zur Immatrikulation in bilinguale (z. B. englisch-deutsche) Studiengänge. Für die Mehrzahl der Studiengänge an deutschsprachigen Hochschulen ist zur Immatrikulation die Niveaustufe DSH-2 erforderlich, lediglich für einige Studiengänge mit erhöhten sprachlichen Anforderungen ist DSH-3 notwendig.
Laut der Rahmenordnung für die DSH gestalten die einzelnen Universitäten die Prüfungen selbstständig, aber innerhalb eines standardisierten Rahmens, daher können sich auch die Aufgabenstellungen an einzelnen Hochschulen unterscheiden. Dennoch muss die DSH einer jeden deutschen Hochschule, die von der Hochschulrektorenkonferenz auf Basis der neuen Rahmenordnung akkreditiert wurde, von anderen Hochschulen anerkannt werden.

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